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Unser Angebot
Wir werden auch tätig bei: » Kindergeld Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die » Berechnung der Steuererstattungshöhe, Dies erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen oder dem Vorliegen von selbstgenutztem Wohneigentum. Für diesen Fall auch bei: » Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
sofern die Einnahmen hieraus 9.000 Euro bzw. 18.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen. Welche Unterlagen benötigen wir ? Bitte bringen Sie zum ersten Beratungstermin folgende Unterlagen mit: » Lohnsteuerkarten sowie Nachweise über: » Fachliteratur Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten besprechen Sie bitte mit Ihrem/r Berater/in.
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